Der Verband

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ohne Gebietshoheit. Er hat die Aufgabe, das Versorgungsgebiet mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen sowie die Beseitigung der in den Mitgliedskommunen anfallenden Abwässer vorzunehmen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland das Recht und die Pflicht,

  • Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und der Leitungsnetze die für die Sicherstellung einer qualitäts- und quantitätsgerechten Versorgung der Verbraucher mit Trinkwasser erforderlich sind zu planen, herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten
  • öffentliche zentrale und dezentrale Abwasseranlagen, einschließlich Kläranlagen, Abwasserpumpwerke und Kanalnetz, die für die Gewährleistung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden sowie umweltgerechten Abwasserbeseitigung erforderlich sind, zu planen, herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten

Die Beseitigung von Niederschlagswasser gehört nicht zu den Aufgaben des WAZ Friedland

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland hat das Recht, über den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen sowie über die Berechnung von Entgelten und Baukostenzuschüssen Satzungen zu erlassen und Tarifbestimmungen festzulegen.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Die Mitgliedskommunen treten an den Verband ihr Recht auf Erlass von örtlichen Satzungen ab, damit im Rahmen einer Solidargemeinschaft in allen Mitgliedsgemeinden gleich lautende Satzungsvorschriften, Entgelte und Baukostenzuschüsse gelten.

Die gesamte technische und verwaltungsrechtliche Betriebsführung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland erfolgt durch insgesamt 14 Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle in der Hagedornstraße 4, 17098 Friedland.